Working Holiday Visum Australien: Working Holiday Visum für Australien beantragen
Arbeiten und Reisen mit dem Working Holiday Visa als "Working Holiday Maker"
Um Auslandserfahrung zu sammeln, ein Land kennen zu lernen, Englischkenntnisse zu verbessern und trotzdem in der Lage zu sein, seinen Aufenthalt zu finanzieren, ist das Working Holiday Visum für Australien die perfekte Lösung.
Wagen Sie das Abenteuer Australien: Reisen und arbeiten Sie Down Under und lernen so Land und Leute wirklich kennen..
Mit einem „Working-Holiday-Visum“ können junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren am Work und Travel Programm Australien teilnehmen und durch verschiedene Jobs ihre Reisekasse aufbessern. Man bekommt das Work Travel Visum nur 1x im Leben ausgestellt und ist seit kurzem nun sogar 3 Jahre lang berechtigt in Australien bei verschiedenen Arbeitgebern zu jobben. Wenn man 3 Jahre in Australien bleiben möchte, muss man jedoch 6 Monate auf Farmen im Landesinnere arbeiten.
Zum Zeitpunkt der Beantragung müssen Sie mindestens 18 und höchstens 30 Jahre alt sein, die deutsche Staatsbürgerschaft und grundlegende Englischkenntnisse besitzen.
1. Working Holiday Visum Australien
Working Holiday Visum (Subclass 417)
Das Working Holiday Visum gilt für ein Jahr und enthält eine Arbeitserlaubnis für Australien. Somit ist es ideal für junge Menschen, die neben dem Reisen an verschiedenen Orten Vollzeit oder Teilzeit dazuverdienen möchten. Es wird unter den folgenden Bedingungen vergeben:
- Die Bewerber müssen zwischen 18 und einschließlich 30 Jahren sein. Ausschlaggebend ist hierbei das Alter zum Zeitpunkt der Bewerbung.
- Das Visum wird nur an Personen vergeben, die Bürger eines der Länder mit Visa Waiver-Abkommen sind. Hierzu zählt unter anderem auch Deutschland – Bewerber aus der Schweiz dagegen nehmen bisher nicht an diesem Programm teil und müssen daher einen anderen Visumstyp beantragen. Bewerber aus Österreich können sich für das Subclass 462 Working Holiday Visum bewerben
- Vorwiegend sollte Urlaub, nicht Arbeiten der Einreisegrund sein, andernfalls sollten Sie ein Arbeitsvisum beantragen.
- Ein Nachweis von ausreichend finanziellen Mitteln und einem Rückflugticket können erforderlich sein.
- Bewerber müssen gesundheitlich fit sein (eine Erkrankung an Tuberkulose ist ein Ausschlusskriterium) und dürfen nicht polizeilich geführt sein (Nachweise hierfür sind derzeit nicht nötig).
- Bewerber dürfen keine Kinder mitnehmen, die zu versorgen sind.
Mit dem Working Holiday Visum darf man innerhalb eines Jahres in Australien reisen und beliebig viele Arbeiten aufnehmen, jedoch nicht länger als 6 Monate für einen Arbeitgeber arbeiten.
Nach 12 Monaten muss die Ausreise erfolgen; innerhalb des Jahres darf aber beliebig oft ein- und ausgereist werden.
Mit diesem Visum ist zudem ein Studienaufenthalt von bis zu 4 Monaten erlaubt.
Ein Antrag kann über ein Online-Formular im Internet gestellt werden.
Über die Internetseite der Einwanderungsbehörde werden Sie unter dem Punkt Working Holiday Visa weitergeleitet. Halten Sie für die Antragstellung einen gültigen Reisepass bereit. Dieser sollte mindestens noch zwei Jahre gültig sein.
Die Visumsgebühr von derzeit AUD 485 muss per Kreditkarte gezahlt werden.
Ein Working Holiday Visum kann nur einmal beantragt werden. Jedoch gibt es die Möglichkeit ein zweites Visum zu erhalten, wenn man während seines ersten Aufenthalts für mindestens 3 Monate beziehungsweise 88 Tage in einem ländlichen Betrieb gearbeitet hat. Als ländlich gelten jene Regionen mit einer der auf der Internetseite aufgeführten Postleitzahlen
Ein zweites Working Holiday Visum muss ebenfalls im Internet beantragt werden und kostet AUD 485. Man kann seinen Aufenthalt in Australien so um ein weiteres Jahr verlängern oder später erneut für ein Jahr einreisen.
Wer in Australien arbeiten möchte, muss zudem eine Tax File Number beantragen. Dies geht problemlos über die Internetseite der Steuerbehörde, sobald Sie in Australien angekommen sind. Übrigens können Sie bei der Ausreise sämtliche gezahlten Steuern zurückerstattet bekommen.
2. Working Holiday Visum Australien
Viele deutsche Jugendliche nehmen sich eine Auszeit und kommen mit einem Working Holiday Visa nach Australien, um Land und Leute kennenzulernen und zu reisen. Einmal in Australien angekommen und eingewöhnt, wollen die meisten gar nicht mehr zurück nach Hause. Das Problem an der Sache ist nur, dass das Working Holiday Visum auf ein Jahr beschränkt ist. Die Verlängerung auf zwei Jahre kann man sich allerdings erarbeiten.
Um das zweite Working Holiday Visum zu bekommen, muss man innerhalb des ersten Visums drei Monate im regionalen Australien arbeiten. Diese drei Monate müssen vor Abschluss des ersten Visums beendet sein und können nicht im zweiten Visum nachgeholt werden. Aber natürlich gibt es dabei einige Regeln, die beachtet werden müssen.
Man kann jede Art von Farmarbeit in den Bereichen Tier- und Pflanzenzucht, (Perlen-)Fischerei, und Forstwirtschaft annehmen. Eine andere Möglichkeit ist ein Job als Minenarbeiter oder am Bau, wo aber noch spezielle Anforderungen auf einen zu kommen. In diesen drei Monaten muss man aber richtig mit anpacken und kann seine Zeit nicht in der Buchhaltung oder in einem anderen Bürojob absitzen. Auch das Arbeiten als Nanny auf einer Farm kann nicht mit angerechnet werden. Man kommt also nicht darum herum, sich die Hände schmutzig zu machen, um noch länger das schöne Australien zu genießen. Aber das ist ja auch das Schöne daran. Man macht Sachen, die man sonst nie gemacht hätte.
Außerdem kann man auch in einem Katastrophengebiet arbeiten, sofern es im regionalen Australien ist. Buschfeuer oder Überflutungen zerstören immer wieder große Teile von Australien. Dafür werden jederzeit helfende Hände zum Wiederaufbau gebraucht. Diese Arbeit wird manchmal bezahlt, kann aber auch auf freiwilliger Basis sein, wird aber auch zu den drei Monaten angerechnet. Wer auf freiwilligen Basis arbeitet oder gegen Unterkunft und Verpflegung und keine Bezahlung erhält, sollte sich seine Arbeit trotzdem am Ende bestätigen lassen, um die erforderlichen Belege beim zweiten Visaantrag vorweisen zu können und die entsprechenden Zeiten einrechnen zu können.
Aber egal welchen Job man annimmt, um sein Visum zu verlängern, man muss außerhalb größerer Städte arbeiten. Befindet sich die Arbeitsstelle also zu nah an einer größeren Stadt, kann die dort verbrachte Zeit nicht angerechnet werden. Die Postleitzahl des Arbeitsortes ist hierbei ausschlaggebend. Das Australian Capital Territory ist davon ganz ausgeschlossen.
Aber wie rechnet man das nun genau?
Mit den drei Monaten sind 88 Arbeitstage gemeint, wobei Überstunden nicht gezählt werden. Wenn man also auf einer Farm zum Beispiel mal einen längeren Arbeitstag hatte (z.B. 12 Stunden), kann dies nicht als 1,5 Tage gezählt werden. Man kann dann nur einen Tag anrechnen und hoffen, an einem anderen Tag früher Schluss machen zu können. J Ist man Vollzeit angestellt, kann man eventuell das Wochenende mitzählen. Die Arbeitszeiten orientieren sich an der Industrienorm, was bedeutet, dass man 35 – 40 Stunden pro Woche verteilt auf fünf Tage arbeitet. Diese Angabe kann aber je nach Job variieren.
Arbeitet man aber drei Monate lang nur vier Tage in der Woche, reicht dies nicht für die Verlängerung des WHV Visums aus, da einzelnen Tage fehlen. Arbeitet man entsprechend länger um auf 88 Arbeitstage zu kommen, kann man sein zweites WHV beantragen.
Arbeitet man drei Monate lang als Erntehelfer und wird in dieser Zeit durch ein Unwetter von der Arbeit abgehalten, erfüllt man auch nicht die Anforderungen und muss entsprechend länger arbeiten, um auf die entsprechenden 88 Arbeitstage mit jeweils einer Mindestanzahl an Arbeitsstunden pro Tag (gemäß Industrienorm) zu kommen.
Ist man für drei Monate angestellt und meldet sich für ein paar Tage krank, geht das in Ordnung, solange man vollzeitbeschäftigt ist und weiterhin Bezahlung bekommt. .
Diese 88 Tage können entweder am Stück bei einem Arbeitgeber oder in mehreren Etappen bei einem oder mehreren Arbeitgebern und in unterschiedlichen Bereichen abgearbeitet werden.
Um dann letztendlich das zweite Working Holiday Visum zu beantragen braucht entsprechende Nachweise. Hierzu gehören Gehaltsabrechnungen, Steuererklärung, Referenzen des Arbeitgebers, Arbeitsbestätigungen vom Arbeitgeber, Belege zur Freiwilligenarbeit oder Kontoauszüge einer australischen Bank, die die Arbeit und das Einkommen über die drei Monate hinweg bestätigen. Alle Belege müssen als beglaubigte Kopie oder im Original vorliegen.
Detaillierte Informationen findest du auf der Seite der Immigration Behörde (immi.gov.au) unter der Rubrik „How this visa works“. Hier gibt es einen Eintrag zu „Extending your Stay“ und dort kommt man über einen Link zu weiteren Informationen zum zweiten WHV. Detaillierte Erklärungen der Richtlinien stehen dann unter dem Punkt „Eligibiity“.
3. Working Holiday Visum für Australien
Seit dem 1.7.2019 ist es möglich, nach 6 monate Farmarbeit ein drittes Jahr Working-Holiday-Visum für Australien zu beantragen.
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der Einwanderungsbehörde
WORKING HOLIDAY VISUM FÜR AUSTRALIEN
Bitte melden Sie sich kostenfrei bei uns an, um gratis Informationen zu Praktika / Jobs in Australien, preiswerte Sprachkurse, persönliche Betreuung vor Ort oder andere Vergünstigungen zu bekommen:
- Mit dem Working Holiday Visa dürfen Reisende bis zu ein Jahr (bzw. bei über 3 Monate Arbeit auf Farmen in regionalen Gebieten 2 Jahre) in Australien leben und arbeiten. Working Holiday Maker können für jeweils 6 Monate für den gleichen Arbeitgeber arbeiten. Wenn Sie länger als 6 Monate arbeiten wollen, müssen Sie den Arbeitgeber wechseln.
- Das “Working Holiday Visa” ist für junge Leute ohne abhängige Kinder gedacht, um einen relativ unproblematischen und unbürokratischen Aufenthalt in Australien zu ermöglichen und Land und Leute kennenzulernen.
- Um ein Working Holiday Visa zu erhalten, müssen Reisende Staatsbürger von einem der Vertragsstaaten sein.
- Reisende müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen 18 und 30 Jahre alt sein und können den Antrag bis zu einem Tag vor dem 31.Geburtstag stellen.
- Working Holiday Maker verfügen über genügend Geldmittel, um die Reise nach und die Rückreise von Australien zu finanzieren und um sich während Ihres “Arbeitsurlaubs” ein gutes Leben zu gönnen.
- Working Holiday Maker sollten die Absicht haben in Australien zu reisen und Urlaub zu machen und können nebenbei gelegentlich arbeiten, um Ihre Urlaubskasse aufzubessern. (Das Visum wird mit der Auflage erteilt, dass Sie nicht länger als drei Monate bei dem gleichen Arbeitgeber arbeiten). Bis zu 4 Monate Studium sind ebenso erlaubt.
- Sie waren bisher noch nicht im Besitz eines “Working Holiday Visa”, denn Antragsteller erhalten dieses Visum nur einmal im Leben.
- Sie sind gesund und haben keine erheblichen Vorstrafen.
Working Holiday Visum Australien Voraussetzungen und Bedingungen
Bestimmungen und Voraussetzungen zur Beantragung des Working Holiday Visum für Australien (Subclass 417)
WICHTIG:
Alle Angaben unterliegen ständigen Veränderungen! Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Informationen. Aktuelle Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der Einwanderungsbehörde
Altersbegrenzung für das Working Holiday Visa
Reisende müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen 18 und 30 Jahre alt sein und können den Antrag bis zu einem Tag vor dem 31.Geburtstag stellen.
Bei den Antragsstellern, die 31 Jahre alt sind gilt, dass der Erhalt Ihres Visums vor dem 31. Geburtstag stattfindet. Denken Sie auch daran, dass der Einreisetermin innerhalb eines Jahres sein muss. Hierfür gilt das Datum des Stempels, mit welchem die Botschaft Ihrem Visum beim Antrag versieht.
Nachweis der finanzielle Mittel und Rückflugticket für das Working Holiday Visum
Bei Einreise müssen ein gültiges Rückflugticket oder ausreichende finanzielle Reserven für die Bezahlung des Rückflugs vorhanden sein. Visuminhaber müssen bei Einreise über ein Bankguthaben von mindestens 5.000 aus$ (ca. 3.000 Euro) verfügen, was gelegentlich auch nachgeprüft wird (aktuellen Kontoauszug mitnehmen!).
Mit das Working Holiday Visum können Sie kein abhängiges Kind/Kinder mitnehmen
Seit dem 28.10.2008 dürfen auch Personen mit Kindern ein Visum beantragen, so lange die Kinder nicht mit nach Australien reisen.
Das “Working Holiday Visa” ist für junge Leute ohne abhängige Kinder gedacht, um einen relativ unproblematischen und unbürokratischen Aufenthalt in Australien zu ermöglichen und Land und Leute kennenzulernen.
Für die Beantragung des Working Holiday Visums benötigst du einen gültigen Reisepass.
Um ein Working Holiday Visa zu erhalten, müssen Reisende Staatsbürger von einem der folgenden Vertragsstaaten sein:
Belgien, Kanada, Republik Zypern, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China (einschließlich Passinhabern des British National Overseas), Irische Republik, Italien, Japan, Republik Korea, Malta, Niederlande, Norwegen, Schweden, Taiwan (außer einem offiziellen oder diplomatischen Pass), Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland
Sie müssen die gesundheitlichen Anforderungen erfüllen.
Sie müssen die Charakter Anforderungen erfüllen.
Visa-Service für das WHV Australien
Beratung zum Working Holiday Visum für Australien
Du kannst das Working-Holiday-Visum online bei der australischen Einwanderungsbehörde, oder über einen zertifizierten Immigration Agent beantragen.
Wir helfen Sie kostenlos bei der Beantragung eines Working Holiday visums, wenn Sie einen Ausbildungskurs (sprachkurs, praktikum uvm.) über uns buchen.
Wenn Sie nicht an einem Ausbildungskurs interessiert sind, kann Ihnen unsere Partner Immigration Agency einen Visumantragsservice anbieten. Bitte beachten Sie, dass dies kostenpflichtig ist.