„Work and Travel“ in Perth
Perth, die Hauptstadt Westaustraliens, ist unumstritten eine der sehenswertesten Städte Australiens. Hier finden sich nicht nur die schönsten Strände, sondern auch ein vielfältiges kulturelles Angebot. Die Stadt ist geprägt vom „Outdoor Lifestyle“. So ziemlich das ganze Leben spielt sich hier außerhalb der eigenen vier Wände ab. Ob es nun die unzähligen Wassersportaktivitäten sind, das jährliche „Opera in the park“ oder die vielen Restaurants und Cafés mit wunderschönen Terrassen und Aussenbereichen zum Verweilen locken, hier wird jeder der vielen sonnigen Stunden genutzt und genossen.
Aber wie so auch in jeder anderen Stadt, braucht man auch hier viel Geld. Mit einem „Work and Travel Programm“ kann man seiner Reiselust frönen und nebenbei noch kurzzeitig einen Job ausüben, um seinem Taschengeld etwas hinzuzufügen.
„Work and travel“
Gerne unterstützen wir dich bei der Suche nach einem Job und einer Bleibe und stehen dir auch in Fragen der Reiseplanung zur Seite. Um an einem Work and Travel Programm teilzunehmen, benötigst du aber zuallererst ein „Working Holiday Visa“. Zunächst solltest du feststellen, ob in deinem Heimatland ein Abkommen mit Australien besteht, für Österreicher zum Beispiel ist es nicht möglich ein „Working Holiday Visa“ zu bekommen. Falls du eine deutsche Staatsbürgerschaft hast, kannst du meist ohne Probleme ein „Working Holiday Visa“ beantragen.
Wird dein Antrag bewilligt, kannst du bis zu 12 Monate durch Australien reisen und kurzzeitig einer Arbeit nachgehen. Du kannst bis zu 6 Monaten für den gleichen Arbeitgeber arbeiten. In der Gültigkeitsdauer des Visums kannst du beliebig oft in Australien ein- und ausreisen.
Mit dem “Working Holiday Visa” ist man ebenfalls berechtigt, bis zu vier Monate lang zu studieren.
Anforderungen für ein „Working Holiday Visa“
Es müssen gewisse Kriterien erfüllt werden, damit du ein solches Visum erhalten kannst.
Bewerber für ein Visum müssen zwischen 18 und 30 Jahre alt sein.
Die Antragstellung und die geplante Einreise sollten nicht länger als 12 Monate voneinander entfernt sein. Du musst 18 Jahre alt sein und kannst dich bis 30 bewerben, während der Antragstellung musst du dich ausserhalb Australiens befinden. Nicht möglich ist es dieses Visum zu erhalten, wenn du abhängige Kinder mitbringen möchtest. Abhängige Kinder sind alle eigenen und Stiefkinder unter 18, die noch nicht verheiratet oder verlobt sind, oder in einer de facto Partnerschaft leben. Falls du mit deinen KIndern einreisen möchtest, musst du ein anderes Visum in Betracht ziehen. Des Weiteren wird eine optimale Gesundheit vorausgesetzt, es können dafür gewisse Zeugnisse und Nachweise gefordert werden. Auch muss du nachweisen können, dass du ausreichend versichert bist und über genügend finanzielle Mittel verfügt, um während deines Aufenthaltes über die Runden zu kommen. Es kann auch vorkommen, dass die australische Regierung einen Nachweis über deine Charaktereigenschaften haben will. So kann es sein, dass ein Polizeizeugnis eingereicht werden muss, sowie persönliche Referenzen gefordert werden, anhand denen überprüfet werden kann, ob die gewünschten, positiven Charaktereigenschaften auch erfüllt werden. Dies muss nicht obligatorisch dem Visumantrag beigelegt werden, es kann aber durchaus sein, das so etwas verlangt wird und nachgereicht werden muss. Natürlich wird auch erwartet, dass du ein Rückflugticket hast, oder zumindest beweisen kannst, dass du über die nötigen finanziellen Mittel für eine Rückreise verfügst.
Wie kann man ein „Work and Travel“ Programm verlängern?
Falls dir dein Aufenthalt in Australien so gut gefallen hat und du die Möglichkeit für „Work and Travel“ ein zweites Mal nutzen möchtest, kann du dich ein zweites Mal für ein „Working Holiday Visa“ bewerben. Um ein solches zu erhalten, musst du während deines ersten Aufenthaltes einen spezifizierten Beruf in einer ländlichen Gegend in Australien ausgeführt haben. Wenn du dich für eine zweites „Working Holiday Visa“ bewirbst während du noch in Australien bist, musst du auch innerhalb des Landes sein, wenn es bewilligt wird. Falls du jedoch ausserhalb des Landes bist, musst du dich auch ausserhalb befinden, wenn das Visum bewilligt wird.
Du kannst so ein zweites Mal bis zu 24 Monaten; wenn der Antrag in Australien gestellt wird, oder bis zu 12 Monaten, wenn der Antrag nicht in Australien gestellt wird, in Australien reisen und arbeiten. Anders als beim ersten Antrag auf ein „Working Holiday Visa“ muss beim zweiten Antrag ein Polizeizeugnis beilegen, falls du dich während der Antragstellung in Australien befindest. So muss ein Zeugnis beigelegt werden von allen Orten, an denen du, seit deinem 16 Lebensjahr, in den letzten 10 Jahren für 12 Monate oder länger gelebt hast.
Bist du nun auf den Geschmack gekommen, an einem „Work and Travel Programm“ teilzunehmen? Dann wende dich an unsere Berater, wir helfen dir gerne bei der Planung deines Abenteuers