Auswandern Australien - Familienzusammenführung Australien
Jährlich gehen viele Deutsche nach Australien zwecks Familienzusammenführung.
Sollten sie diesen Antrag auf Einwanderung stellen, müssen sie einen entsprechenden Lebenspartner nachweisen, der bereits in Australien lebt und auch eine Bürgschaft für sie übernimmt.
Unter die Definition Lebenspartner fallen Personen über 18 Jahren, die eine andauernde Beziehung mit dem Ziel des weiteren Zusammenlebens nachweisen können, dies gilt selbstverständlich auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften.
Sollten sie bereits in Australien wohnen und wollen ihre Kinder ebenfalls nach Australien nachholen, haben sie gute Chancen, dass der Aufenthalt genehmigt wird, wenn das Kind maximal 24 Jahre alt ist und bisher keine ehelichen Bindungen eingegangen ist.
Sofern sie schon nach Australien ausgewandert sind und gerne ihre Eltern nachholen wollen, ist dies unter einigen Auflagen möglich. Zuerst muss für die Eltern persönlich gebürgt werden, da jährlich nur wenige Anträge aus diesem Bereich genehmigt werden, ist es ebenfalls hilfreich eine „Bearbeitungsgebühr“ von 25.000 Australischen Dollar pro Elternteil zu zahlen und gleichzeitig eine Sozialversicherung für die Eltern abzuschließen