Auslandskrankenversicherung Australien
Kostenfreie Auslandskrankenversicherung für Ausralien vermittlung mit Go to Australia
Versicherungen für Australien
Eine den Erfordernissen des Auslandsaufenthaltes in Australien entsprechende Versicherung ist Voraussetzung für Ihre Programmteilnahme. Wir empfehlen Ihnen den Abschluß einer kombinierten Reise-Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, die speziell für die Bedürftnisse von Studenten und Working Holiday Makern konzipiert wurde.
Natürlich helfen wir Ihnen auch mit Infos zu den Versicherungen für Ihren Australien-Aufenthalt.
Wir bieten Ihnen Infos zu Möglichkeiten der Auslandsversicherung für Auslandsaufenthalte (Auslandsversicherung Australien, Auslandsversicherung Neuseeland) sowie verschiedene Krankenversicherungstarife für Ihren Aufenthalt im Ausland. So helfen wir Ihnen den passenden Auslandsversicherungsschutz zu finden.
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland, der Österreich und der Schweiz leisten für Ihren Studienaufenthalt in Australien keine oder nur begrenzte Leistungen. Für ein Studentenvisum ist es Pflicht, sich für die Aufenthaltsdauer in Australien privat krankenversichern zu lassen.
In Australien gibt es ein spezielles System für den Gesundheitsschutz internationaler Studenten. Allgemein wird dieses als “Overseas Student Health Cover” , kurz OSHC.
Im Zuge der Studienberatung bekommen Sie ausführliche Informationen zu den Auslandsversicherungen.
Wenden Sie sich hierzu an unsere Australien-Experten!
Auslandsreisekrankenversicherung Australien
Im Ausland bieten besonders die gesetzlichen Krankenkasse keinen ausreichenden Schutz. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport ist z.B. in der gesetzlichen Versicherung nicht enthalten. Falls Sie eine private Krankenversicherung haben, ist es auch empfehlenswert, dessen Leistungsumfang genau zu überprüfen.
Um die schönsten Tage des Jahres nicht durch unerwartete Schwierigkeiten zu ruinieren, sollten Sie Ihre Urlaubsreise sorglos mit einer Auslandsreisekrankenversicherung beginnen.
Die Reise-Krankenversicherung bietet Ihnen viele Vorteile wie zum Beispiel:
- preiswerter Rundum-Schutz
- weltweite Behandlung als Privatpatient
- medizinisch notwendiger Rücktransport
- Der 24 Stunden Notruf steht Ihnen jederzeit mit Unterstützung und Rat zur Verfügung.
Für jeden, der seinen Urlaub im Ausland verbringen möchte, ist eine private Reise-Krankenversicherung empfehlenswert. Die Versicherungsbeiträge zur Reisekrankenversicherung sind ausserdem steuerlich abstezbar. Auf der Suche nach der für Sie passendste Versicherung kann sich ein Versicherungsvergleich als sehr nützlich erweisen.
Sich für die Urlaubsreise extra krankenversichern, lohnt es sich sowohl für die Versicherungsnehmer der privaten als auch für die der gesetzlichen Krankenkassen.
Auslandsreisekrankenversicherung für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen:
Oftmals werden deutsche Urlauber im Ausland als Privatpatienten behandelt, aber in diesem Fall reicht der Versicherungs-Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung nicht aus. Behandlungskosten werden auch bei Reisen in europäischen Ländern nicht immer voll erstattet. Grundsätzlich werden die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport von den gesetzlichen Krankenkassen auch nicht übernommen.
Hinweis: Sie sollten sich vor Urlaubsantritt informieren lassen, ob mit dem gewünschten Reiseland ein Sozialversicherungsabkommen besteht oder nicht. Falls kein Sozialversicherungsabkommen besteht, leistet die Krankenkasse nicht.
Auslandsreisekrankenversicherung für Mitglieder der privaten Krankenkassen:
Die Auslandsreisekrankenversicherung kann sich auch für die Versicherungsnehmer der privaten Krankenkassen als sehr sinnvoll erweisen. Sie kann im Leistungs-Fall während Ihrer Auslandsreise den im Versicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalt einsparen. Im Leistungsumfang der privaten Krankenversicherungen ist auch ein medizinisch notwendiger Rücktransport nur selten enthalten. Die private Reisekrankenversicherung übernimmt die Krankheitskosten, falls Sie im Ausland medizinisch versorgt werden müssen. Deutsche Reisende werden im Ausland meist als Privatpatienten behandelt. Dies bedeutet, dass Patienten erst einmal die entstandenen Krankheitskosten selbst bezahlen müssen.
Im Leistungsumfang der Reisekrankenversicherung sind u.a. auch folgende enthalten:
- Organisation und Übernahme der Kosten für medizinisch notwendigen und verordneten
- Krankenrücktransporten.
- Beim Todesfall im Ausland:
- Organisation der Bestattung im Ausland oder die Überführung nach Deutschland sowie
- Übernahme der versicherten Kosten.
Hinweis: Wer bereits krank in den Urlaub startet, verliert den Versicherungs-Schutz. Die Auslands-Reisekrankenversicherung leistet für akute Krankheiten, die vor der Reise bestanden oder vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten sowie Unfällen nicht. Falls im Ausland ein Leistungsfall eintritt, sollten Sie sich sofort an die Notrufzentrale Ihrer Versicherung wenden. Dort erhalten Sie 24 Stunden am Tag un 7 Tage die Woche Unterstützung im Schadensfall. Sie sollten den Schadensfall unverzüglich melden und bei schweren Erkrankungen oder einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport den Ablauf mit Ihrer Versicherungsgesellschaft klären.Sie können kleinere Rechnungen selbst begleichen und bei Ihrer Rückkehr die Zahlungsnachweise zur Kostenerstattung einreichen. Medizinische Kosten wie zum Beispiel Krankenhausaufenthalte werden direkt von der jeweligen Versicherungsgesellschaft per Kostenübernahme-Erklärung abgegolten.
Auslandsreisekrankenversicherung ProTrip
Die Produktfamilie ProTrip bietet Ihnen vier Alternativen, aus denen Sie sich Ihre Reiseversicherung auszuwählen können. Die Reiseversicherung ProTrip ist genau auf die Bedürfnisse von Reisenden zugeschnitten, die sich für einen Zeitraum bis zu zwei Jahren Im Ausland aufhalten möchten. Die typischen Kunden von ProTrip sind Au-pairs, Sprachschülern, Studenten, Praktikanten, nicht entsandte Arbeitnehmer im Ausland und Langzeiturlauber.
Als Reiseversicherungs-Spezialisten haben wir vom Büro Dr. Walter bereits seit über 35 Jahren Erfahrung auf dem Gebiet der Reiseversicherung gesammelt. Deswegen wissen wir genau, worauf es wirklich ankommt. Beispielsweise die Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes: Mit der vorliegenden Versicherung sind Sie auch dann abgesichert, wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt unterbrechen, um beispielsweise zu Weihnachten nach Deutschland zu reisen. Oder Sie müssen Ihre Reise vorzeitig beenden: Eine kurze Mitteilung genügt und wir beenden den Lastschrifteinzug und Sie bekommen unkompliziert und ohne die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr alle zuviel gezahlten Beiträge zurückerstattet. Weiter Vorteile von ProTrip gegenüber herkömmlichen Reiseversicherungen finden Sie hier
ProTrip können Sie online abschließen. Sie erhalten dann unmittelbar Ihre Versicherungsbestätigung. Sie können die Anmeldung aber auch ausdrucken und an uns schicken.
Australien-Ausbildung (AA) bietet Ihnen Hilfe an um die geeignete Versicherung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse treffen, zu finden. Zusammen mit unseren Versicherungspartnern können wir Sie mit den notwendigen Versicherungen versorgen.
Ihre Vorteile - Pluspunkte von ProTrip
Umfangreiches Informationsmaterial
Unterlagen zu ProTrip als Druckversion (PDF ca. 804 KByte)
Umfangreiche Leistungen
- Weltweit Versicherungsschutz
- Keine Summenbegrenzung im ambulanten und stationären Bereich sowie bei akuter Zahnbehandlung
- Die Erstfeststellung psychischer Leiden ist mitversichert
- Versicherungsschutz in Deutschland bei Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes
- Versicherungsbestätigung in Deutsch und Englisch
- 24-Stunden-Notrufnummer
- Einfache Verlängerung der Versicherung bei Verlängerung des Auslandsaufenthaltes
- Einfache Stornierung und schnelle Rücküberweisung von zuviel gezahlten Beiträgen bei vorzeitiger Rückkehr (ohne Berechnung einer Bearbeitungsgebühr)
ProTrip - die Konditionen
Voraussetzungen für diese Versicherung
Diese Versicherung ist konzipiert für Personen, die sich für ein bis zwei Jahre im Ausland aufhalten möchten. Dabei ist es unerheblich, ob Sie privat oder geschäftlich auf Reisen gehen. ProTrip empfiehlt sich für Au-pairs, Sprachschüler, Studenten, Praktikanten und Berufstätige genauso wie für Langzeiturlauber.
Anmeldung und Versicherungsabschluss
Bitte schließen Sie die Versicherung vor Beginn Ihrer Auslandsreise ab. Füllen Sie bitte das Antragsformular sorgfältig aus.
Manchmal steht das genaue Rückreisedatum zu Beginn der Reise noch nicht fest. Bitte beantragen Sie in diesem Fall den maximalen Zeitraum. Bei einer kürzeren Dauer teilen Sie uns Ihre vorzeitige Rückkehr bitte umgehend mit. Wir ziehen dann keine weiteren Beiträge ein, und nicht angebrochene Monatsbeiträge erhalten Sie zurück.
Hinweise für eilige Fälle
Bitte schreiben Sie „eilt“ in das Antragsfeld „Besondere Vermerke“ und faxen Sie den Antrag an uns. Ihre Anmeldung wird innerhalb eines Arbeitstags bearbeitet.
Versicherungsbeginn
Die Versicherung beginnt ab dem beantragten Datum, jedoch frühestens am Tag des Antragseinganges in unserem Büro. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Beginn des Auslandsaufenthaltes.
Zahlungsweise
Die Zahlung der Beiträge erfolgt durch Lastschrifteinzug. Der Beitrag wird monatlich bei Fälligkeit von Ihrem Konto abgerufen. Die Abbuchung des ersten Monatsbeitrages erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Antragseingang.
Wenn Sie kein Lastschrifteinzugsverfahren wünschen, können wir Ihnen alternativ die Bezahlung des Gesamtbeitrages in einer Summe mit Scheck oder Überweisung anbieten. Bitte legen Sie in diesem Fall dem Antrag einen Scheck oder eine Kopie des Überweisungsträgers bei.
Versicherungsende - Höchstdauer
Die Versicherung endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Höchstdauer der Versicherung beträgt ein Jahr, auf besonderen Antrag kann sie auf zwei Jahre erweitert werden.
Verlängerung
Verlängert sich der Aufenthalt im Gastland, so kann die Versicherung verlängert werden. Die Verlängerung muß sich unmittelbar an die Vorversicherung anschließen. Bei Verlängerung der Versicherung besteht Versicherungsschutz nur für Versicherungsfälle, die nach Beantragung der Verlängerung neu eingetreten sind.
Bitte teilen Sie uns Ihren Verlängerungswunsch rechtzeitig vor Ablauf der bestehenden Versicherung schriftlich mit.
Vorzeitige Rückkehr - Kündigung
Nach Ablauf des beantragten Zeitraums endet die Versicherung automatisch. Reist das Au-pair vorzeitig nach Hause, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Sie bezahlen dann nur die bis zum Kündigungsdatum angefangenen Monatsbeiträge. Der Lastschrifteinzug wird gestoppt und eventuelle Überzahlungen bekommen Sie umgehend und ohne Abzug einer Verwaltungsgebühr zurücküberwiesen. Bitte veranlassen Sie keine Rücklastschrift, da diese mit weiteren Kosten verbunden ist.
Bitte teilen Sie uns eine Kündigung immer so schnell wie möglich mit, da eine rückwirkende Stornierung der Versicherung nicht möglich ist. Ein kurzes Fax genügt.
Geltungsbereich
Geltungsbereich der Versicherung ist das Ausland. Als Ausland gelten alle Länder außer denjenigen, deren Staatsangehörigkeit die versicherte Person besitzt oder in dem sie ihren ständigen Wohnsitz hat. Bei einer Vertragsdauer von mindestens sechs Monaten besteht während einer Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes für einen maximal vierwöchigen Heimataufenthalt auch in der Bundesrepublik Deutschland Versicherungsschutz.
Nicht eingelöste Lastschriften
Bitte vermeiden Sie Rücklastschriften. Jede Rücklastschrift ist mit hohem Verwaltungsaufwand und Bankgebühren verbunden. Wir erheben von Ihnen für nicht eingelöste Lastschriften die uns auferlegten Kosten, wenn Sie die Nichteinlösung (beispielsweise auf Grund von Widerruf, falschen Angaben oder fehlender Kontodeckung) zu verantworten haben.
Allgemeines
Der Krankenversicherung liegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Tarif ARL-D (2002) der Central Krankenversicherung AG Köln zugrunde.
Für die Unfallversicherung gelten die Allgemeinen Unfallbedingungen (AUB 97) sowie die besonderen Unfallbedingungen Nr. 7882843 der Generali Versicherung AG.
Für die Haftpflichtversicherung gelten die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB 97) sowie die besonderen Haftpflichtbedingungen Nr. 7948038 der Generali Versicherung AG.
Für die Reisegepäckversicherung gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Reisegepäck (AVB Reisegepäck 1992) der Vereinten Versicherung AG
Ermächtigung zur Datenübermittlung
Mit dem Zustandekommen der Versicherung willigen Sie ein, dass die Versicherer und die Büro Dr. Walter GmbH, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung Ihrer Versicherungsangelegenheiten dient, allgemeine Vertrags-, Abrechnungsund Leistungsdaten in Datensammlungen führen.
Zusammensetzung der Versicherungsprämie
Die Monatsprämie dieser Versicherung setzt sich zusammen aus 28,60 € bzw. 50,00 € Krankenversicherungsbetrag und 3,40 € Unfall- und Haftpflicht- sowie 10,00 € Reisegepäckversicherungsanteil.
Verhalten im Krankheitsfall
In Notfällen wenden Sie sich bitte direkt an unsere 24 Stunden Hotline unter der weltweit gültigen Hotlinenummer +49 (0) 89 55 98 71 92
Zwei Tipps vorweg:
1. Gehen Sie bitte erst zu einem Arzt für Allgemeinmedizin, bevor Sie einen Spezialisten aufsuchen.
2. Weisen Sie Ihren Arzt darauf hin, dass die Leistungen der Krankenversicherung auf die akute Heilbehandlung begrenzt sind.
Nach der Behandlung erhalten Sie vom Arzt eine Rechnung. Aus dieser Rechnung müssen der Name der behandelten Person, die Bezeichnung der Krankheit, die Art der einzelnen ärztlichen Leistungen sowie die Behandlungskosten hervorgehen.
Die Erstattung der Krankheitskosten erfolgt an den Einreicher der Rechnung. Bitte reichen Sie die Rechnung im Original und unter Angabe der Versicherungsnummer und Ihrer aktuellen Bankverbindung ein. Unsere Bearbeitungsdauer beträgt normalerweise 7 bis 14 Tage. Danach erfolgt die Erstattung auf Ihr Konto. Bei Auslandsüberweisungen werden die Kosten der Überweisung von den Leistungen abgezogen.
Besonderheit für USA Reisende mit Rechnungen über 400 US $
Bitte reichen Sie die Rechnungen direkt bei uns ein, ohne den Arzt oder das Krankenhaus zu bezahlen. Wir rechnen dann über unsere Kooperationspartner vor Ort direkt mit Ihrem Arzt oder Krankenhaus ab.
Meldung von Unfall-, Haftpflicht- oder Reisegepäckschäden
Bitte teilen Sie uns Unfälle unverzüglich mit.
Bei Haftpflicht- und Reisegepäckschäden reichen Sie bitte unserem Büro eine genaue Schilderung des Schadenhergangs sowie Belege über die entstandenen Kosten ein. Bei Reisegepäckschäden denken Sie bitte auch an die polizeiliche Meldung und an eine entsprechende Bestätigung der Polizei vor Ort.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an: Unsere Australien & Neuseeland Experten oder buchen Ihre Auslandsversicherung direkt auf der Partnerseite von der Versicherungsgesellschaft Pro Trip:
Auslandskrankenversicherung Australien
Go to Australia bietet in Kooperation mit ACE eine Versicherung für Studierende im Ausland an. Damit Euer Auslandsaufenthalt unvergesslich bleibt, ist eine optimale Versicherung wichtig.
Denn viele unvorhergesehene Ereignisse können die positiven Erinnerungen schmälern: Seien es verloren gegangene Reisedokumente oder teure Arztbesuche.
Der ACE Auslandsschutz bietet umfangreichen Versicherungsschutz. Dies gilt nicht nur für Studierende im Ausland, sondern auch für Sprachschüler und Au-Pairs.
Wählen Sie aus drei Varianten:
- ACE AuslandsKrankenschutz
- ACE AuslandsExtraschutz
- ACE AuslandsKomplettschutz
Ganz individuell können Sie so Ihren gewünschten Auslandsschutz aus Reisekrankenversicherung, Haftpflichtversicherung, verschiedenste Assistance-Leistungen und weitere optionale Bausteine abschließen.
Ihr Plus: Optimiertes Deckungskonzept
ACE hat das Deckungskonzept optimiert, um den verschärften Bedingungen der ausländischen Universitäten an Kranken- und Haftpflichtversicherungen Rechnung zu tragen.
So hat ACE beispielsweise die Leistung der psychotherapeutischen Behandlung in die Deckung aufgenommen. Dadurch erzielt der ACE Auslandsschutz eine noch höhere Akzeptanz an ausländischen Universitäten.
Versicherungen für Australien
Leider ist es mit der einfachen Flugbuchung und dem Koffer packen nicht getan – auch wenn man an die unangenehmen Dinge nicht gern denkt, so muss man sie doch einkalkulieren.
Was passiert, wenn ich im Ausland krank werden sollte oder einen Unfall habe, wer kommt dann für meine Arzt- oder Krankenhauskosten auf? Was passiert, wenn mir ein Koffer verloren geht oder ich fremdes Eigentum im Ausland versehentlich beschädige? Was passiert, wenn ich wieder zurück kehre?
Die Krankenversicherung
Hierzu muss man wissen: Der Arbeitgeber zahlt monatlich Beiträge für die Sozialversicherung wie Kranken-, Renten-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Wird das Arbeitsverhältnis beendet, so steht hören auch die Zahlungen an die Sozialversicherungsträger auf und man genießt keinen Versicherungsschutz mehr. Die Ausnahme bilden die Personen, die sich in einem bezahlten Langzeiturlaub befinden, denn an dieser Stelle werden die Beiträge weiter bezahlt.
Aus diesem Grund ist es notwendig eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die für die anfallenden Kosten im außereuropäischen Ausland aufkommt. Die Höhe des Beitrages richtet sich dabei nach dem Anbieter dieser Versicherung und nach dem Alter des Versicherten.
Kleiner Tipp: Wer beim ADAC Mitglied ist, kann seine private Auslandskrankenversicherung günstiger dort abschließen. Für genauere Infos geht am besten mal auf die Website des ADAC vorbei schauen.
Aber trotzdem gilt, dass man vergleichen muss, um eine für die an die eigenen Bedürfnisse angepasste Versicherung zu finden. Hier sollte nicht der Grundsatz gelten: Die Billigste ist auch die Beste! Um das Vergleichen von Angeboten wird man daher nicht herum kommen.
Was muss ich dabei beachten?
- Welche Leistungen sind inbegriffen?
- Werden Zusatzangebote angeboten (Haftpflicht, Reisegepäckversicherung, Unfallversicherung etc.)
- Benötige ich eine Erweiterung, z.B. wenn ich Extremsportarten ausübe oder ausüben möchte?
- Für welche Dauer genieße ich Versicherungsschutz (Auslands-Langzeit, bis 6 Wochen)?
Hierbei auch unbedingt das Kleingedruckte lesen!
Für den Auslandsaufenthalt ist es daher unerlässlich eine Krankenversicherung abzuschließen, die dann mit der Einreise nach Deutschland wieder erlischt. Aus diesem Grund ist es notwendig sich dann wieder umgehend bei der Agentur für Arbeit zu melden, die dann im Fall der Arbeitslosigkeit die Versicherungsbeiträge für die deutsche Krankenkasse übernimmt. Die Grundvoraussetzung dafür ist, dass man Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. In der Regel wird man zu seiner letzten Versicherung zurückkehren.
Diejenigen, die privat versichert sind, sollten sich unbedingt erkunden, inwieweit ihre Versicherung auch im Ausland gültig ist. Eine Kündigung der privaten Krankenversicherung ist dahingehend günstig, da man bei der Rückkehr und dem Neuabschluss mit einem höheren Eintrittsalter eingestuft wird. Eine Alternative ist da die Anwartschaftsversicherung, die keine Kündigung bedingt. Hierbei wird per Vertrag geregelt, dass ein Wiedereinstieg bei der Kasse zu den gleichen Konditionen garantiert wird. Der Vorteil liegt darin, dass gesundheitliche Verschlechterungen, die durch den Auslandsaufenthalt aufgetreten sein können, nicht berücksichtigt werden und man wieder genauso wie vorher eingestuft wird. Damit verbunden ist aber die Zahlung eines Anwartschaftsbetrages.
Zu bedenken ist ebenso die Weiterführung der Pflegeversicherung in Form einer Anwartschaft oder freiwillige Weiterversicherung aufrecht zu erhalten. Es kann nämlich passieren, dass man durch die Unterbrechung der Pflegeversicherung bei erneutem Eintritt erst nach ein paar Jahren einen Anspruch auf Leistungen erhält. Wird man also kurz nach der Rückkehr aus dem Ausland pflegebedürftig, kann dies zum Problem werden, indem man von seiner Pflegeversicherung keine Kosten für die häusliche Pflege erstattet bekommt. Wie der Fall individuell ausfällt, spricht man am besten vorher mit seiner Pflegeversicherung ab.
An welche Versicherungen muss ich über die Kranken- und Pflegeversicherung hinaus noch denken?
- Rentenversicherung: Hier sollte man sich unbedingt bei der „Deutschen Rentenversicherung“ beraten lassen, was in dem eigenen Fall das Beste ist. In der Regel ist eine Weiterzahlung der Beiträge an die Rentenversicherungsträger nicht sonderlich sinnvoll, sondern eher der Abschluss einer privaten Altersabsicherung, in die man auf Dauer einzahlt.
- Lebensversicherung: Der eine hat sie, der andere nicht. Hier ist es mit der Beitragszahlung sehr problematisch, denn meistens bedeuten sie sehr hohe laufende Kosten, an denen man im Ausland gerne sparen möchte. Am besten auch hier mit der Versicherung sprechen, inwieweit die Beitragszahlung geregelt werden kann. Nur soviel: Eine Kündigung der Lebensversicherung ist nicht ratsam, da das bis dahin angesparte Kapital bei einer bisher geringen Beitragszeit zum Großteil beim Versicherer verbleibt. Man hat damit also nicht viel gewonnen. Besser ist da schon eine Herabsetzung der Beiträge. Der Vorteil daran: So schlimm es klingt, man ist immer noch für das Todesfallrisiko versichert.
- Unfallversicherung: Kann, muss aber nicht in der Auslandsversicherung mit inbegriffen sein, wenn man dieser Erweiterung gewährt hat. Hat man bereits eine abgeschlossen, häufig beinhalten diese weltweiten Schutz (nachfragen!), dann lohnt es sich zu vergleichen, welche Variante günstiger ist. Da man jedoch bei seiner Rückkehr wieder eine Unfallversicherung haben möchte, ist die Weiterführung der bisherigen zu empfehlen. Aufpassen muss man, welche Risiken mit der Versicherung abgedeckt sind. Ist man ein Liebhaber von Extremsport, sollte man an dieser Stelle noch genauer gucken.
Und noch weitere, die bestehen können und die man ändern, kündigen oder einfach weiter laufen lassen kann:
- Hausratsversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Reisegepäckversicherung
Bei allen Versicherungen gilt, dass man sich die Police genau durchlesen muss. Die gefahr besteht, dass Schadensfälle plötzlich nicht abgedeckt sind oder umgedreht, dass man viele ähnliche Versicherung abschließt, sodass man doppelt versichert ist. Das ist teuer und kostet Nerven. Wenn man sich nicht sicher ist, immer genau nachfragen. Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig!
Versicherung für Studenten
Sie möchten sich in Australien weiterbilden oder jobben? Sie sind Student, Sprachschüler, Praktikant , Gastwissenschaftler oder Working Holiday Maker? Wir bieten Ihnen Infos zu Möglichkeiten der Auslandsversicherung sowie verschiedene Krankenversicherungstarife für Ihren Aufenthalt in Australien. So helfen wir Ihnen den passenden Auslandsversicherungsschutz zu finden. Für Ihren geplanten Auslandsaufenthalt in Australien brauchen Sie einen sinnvollen Versicherungsschutz. Dieser Versicherungsschutz muss auf die Bedürfnisse Ihrer Reise zugeschnitten sein.
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland erbringen für den Auslandsaufenthalt bzw. Studienaufenthalt in Australien keine Leistungen.
Prüfen Sie unbedingt vorab, welche Versicherungen für Ihren Australien Auslandsaufenthalt von staatlicher Seite vorgeschrieben sind.
Als Student in Australien mit dem Studentenvisum benötigen Sie eine Krankenversicherung direkt vor Ort. Auch um ein Studienvorhaben in Neuseeland zu realisieren benötigen Sie von den Behörden vorgeschriebene Versicherungen.
Bei einem Arbeitsaufenthalt in Australien sind auch bestimmte Richtlinien zu beachten. Es gibt inzwischen diverse Versicherungsveranstalter, die meinen Ihnen die besten Konditionen für Ihren Versicherungsschutz im Ausland anbieten zu können. Nicht immer sind die teuersten Angebote die Besten.
Sollten Sie einen Sponsorship von einem Arbeitgeber in Australien bekommen, erhalten Sie oft sogar eine private Krankenversicherung. Bei dauerhaften Auslandsaufenthalten wird es kaum finanzierbar sein, die deutsche Versicherung beizubehalten. Für eine gewisse Zeit ist es sinnvoll diese Versicherung ruhen zu lassen. Wenn ja jedoch realistische Chancen hat auzuwandern, ist es sinnvoller in gute Versicherungen im Ausland zu investieren.
Klären Sie mit Ihrer deutschen Krankenversicherung welchen Status Sie während des Auslandsaufenthaltes erhalten, damit nach Rückkehr eine reibungslose Weiterführung der Versicherung gewährleistet ist. Denken Sie dabei besonders an Änderungen wie z.B. Auslaufen der Familienversicherung aufgrund Ihres Alters!
FAQs: Krankenversicherung im Ausland
Bietet die AOK einen Krankenversicherungsschutz im Ausland?
Leider nicht, denn die Bundesrepublik Deutschland hat kein Sozialversicherungsabkommen mit Australien oder Neuseeland. Um sich im Urlaub oder Studium rundum abzusichern, empfiehlt es sich, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Damit reisen Sie sorgenfrei.
Ist man während des Auslandssemesters weiter bei der AOK krankenversichert?
Leider besteht für Australien und Neuseeland kein Abkommen.
Ist man bei einem Praktikum im Ausland auch weiter bei der AOK krankenversichert?
Wenn Ihr Praktikum zum Studium gehört und Sie weiterhin in Deutschland immatrikuliert sind, bleibt Ihre Krankenversicherung bei der AOK bestehen.
Absolvieren Sie in einem Land ein Praktikum, mit dem die Bundesrepublik kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, so empfiehlt es sich, zusätzlich eine private Krankenversicherung abzuschließen.