Ausbildung in Australien Kosten
Kosten und Finanzierung einer Ausbildung in Australien
Wir stellen Ihnen umfassende Informationen rund um die Ausbildung in Australien Verfügung und beraten Sie kostenfrei, da wir vollständig von den Bildungsträgern finanziert werden.
Als Internationaler Student müssen Sie Studiengebühren vorab bezahlen. In manchen Fällen verlangen Institute Zusatzgebühren für Studentenmitgliedschaften, Ausflüge, Bücher, Büromaterial, Bibliotheksbenutzung, Laborkosten und Sporteinrichtungen. Diese Kosten sind abhängig von den Kursen und den Instituten und schwanken entsprechend. Bitte verstehen Sie die Angaben sind lediglich als Orientierung. Diese Gebühren sind nicht umsatzsteuerpflichtig.
Kosten der Ausbildung in Australien
Wir beraten Sie hinsichtlich der Zahlungsbedingungen der Institute. Gerne informieren wir Sie über Finanzierungsmöglichkeiten.
Unabhängig davon ob Sie sich über Go To Australia (Australien-Ausbildung /AA Education Network) oder direkt bei den Bildungsinstituten bewerben, die Studiengebühren entsprechen der gleichen Höhe. Wenn Sie über Australien-Ausbildung buchen haben Sie diverse Vorteile.
Englischkurse
abhängig von Länge und Institution: $A3500–$A13,500 pro Jahr
Berufsausbildung
Certificates I - IV, Diploma, Advanced Diploma
$A5500–$A18,000 pro Jahr
Schulen
Secondary school, Primary and Junior Secondary schools
$A6000–$A13,000 pro Jahr
$A5000–$A11,000 pro Jahr
Universität
- Grundlagenstudien/Foundation Studies (Universitätszugang, Vorbereitungs- und Überbrückungskurse): $A9000–$A14,000 pro Jahr
- Undergraduate (Kurse in Arts, Business, Economics und Law etc.) Bachelor Degree: $A10,000– $A13,500 pro Jahr Laboratory-based Bachelor Degree (Kurse in Science und Engineering):$A11,000– $A16,500 pro Jahr
- Postgraduate Graduate
Certificates, Graduate Diplomas: $A9000– $A16,000 pro Jahr
Masters, Doctoral Degree: $A11,000–$A18,500 pro Jahr
Finanzierung einer Ausbildung in Australien
Fördermöglichkeiten zur Finanzierung der Ausbildung in Australien:
Es besteht die Möglichkeit, durch Stipendien, Förderungen oder Beihilfen Ihr Auslandsstudium in Australien teilweise zu finanzieren. Da australische Bildungseinrichtungen für jede Art der Ausbildung Studiengebühren verlangen, kann ein Stipendium eine wesentliche Erleichterung in der Finanzierung darstellen.
Stipendien von Australien-Ausbildung
Australien-Ausbildung hat nur in sehr begrenztem Rahmen die Möglichkeit, Stipendien zu vergeben. Diese werden in der Regel von Schulen oder Universitäten ausgeschrieben oder werden von Australien-Ausbildung als Beihilfe zu den Reisekosten vergeben.
Stipendien australischer Institutionen
In verschiedenen staatlichen Programmen vergibt die australische Regierung Teil- und Vollstipendien an Graduierte für Studien- und Forschungszwecke. Auch australische Hochschulen vergeben einige Stipendien, ihre Anzahl für österreichische Begünstigte ist aber sehr gering und beschränkt sich zumeist auf die Graduiertenförderung. Stipendien australischer Hochschulen beschränken sich meist auf Forschungsprojekte.
Die Vergabe solcher Förderungen ist an strenge Richtlinien gebunden, die für ausländische Studenten nur sehr schwer zu erreichen sind.
Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Bildungseinrichtungen bzw. wir beraten Sie diesbezüglich gerne.
Bildung in Australien ist ein kostbares Gut. Das merkt, wer sich aus- und weiterbilden will.
Es ist nicht einfach ein Stipendium zur Finanzierung einer Ausbildung im Ausland zu erhalten. Meist sind nur Teilstipendien möglich. Wir helfen Ihnen den kostengünstigsten Ausbildungsweg zu finden und bieten neben unserer Beratung Unterstützungen für Studenten.
Hier einige Tipps und Auslandsstudium-Erfahrungsberichte von anderen Studenten wie Sie trotzdem zu Geld für Ihre Ausbildung gekommen sind.
Wird eine Ausbildung im Ausland gefördert?
-> § 5 BAföG, § 16 BAföG
Für eine Ausbildung im Ausland wird Förderung beim Vorliegen besonderer Voraussetzungen gewährt
1. Innerhalb der Europäischen Union kann eine Ausbildung bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses gefördert werden, wenn der Auszubildende die Ausbildung nach einer mindestens einjährigen, inländischen Ausbildungsphase im Ausland fortsetzt.
2. Auslandsaufenthalte im Rahmen einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen einer inländischen und ausländischen Ausbildungsstätte können unabhängig von einer einjährigen Ausbildungsphase im Inland für die jeweilige Dauer der Auslandsausbildung gefördert werden.
3. Auslandsausbildungen, die im Rahmen einer Inlandsausbildung außerhalb der EU durchgeführt werden, sind für die Dauer von einem Jahr bzw. bei Vorliegen besonderer Gründe für maximal zweieinhalb Jahre förderungsfähig.
Stets erforderlich sind ausreichende Kenntnisse der Unterrichts- und Landessprache.
Eine Auslandsausbildung nach Nr. 3 kann außerdem nur gefördert werden, wenn
- die Ausbildung im Ausland nach dem Ausbildungsstand förderlich ist (d. h. regelmäßig Grundkenntnisse in einem mindestens einjährigen Studium im Inland erworben wurden) und mindestens teilweise auf die Inlandsausbildung angerechnet werden kann, und
- der Auslandsaufenthalt mindestens sechs Monate oder ein Semester bzw. zwölf Wochen (Praktikum, Studium im Rahmen einer Hochschulkooperation) dauert.
Gefördert werden kann der Besuch von Ausbildungsstätten, die den Gymnasien ab Klasse 11, Höheren Fachschulen, Akademien, Hochschulen oder bestimmten Berufsfachschulklassen gleichwertig sind, nicht jedoch der Besuch anderer Ausbildungsstättenarten wie z. B. Abendgymnasien, Fachschulklassen und Berufsaufbauschulen. Gymnasiasten aus Bundesländern, in denen das Abitur nach zwölf Schuljahren erworben wird, sowie Gymnasiasten, die ihr Abitur aufgrund landesrechtlicher Sonderregelungen schon nach zwölf Schuljahren erwerben, können auch Förderung für einen Auslandsaufenthalt in der Klasse 10 erhalten.
Ein Auslandspraktikum im Rahmen eines Studiums mit einer Mindestdauer von zwölf Wochen kann gefördert werden, wenn es für die Durchführung der Ausbildung erforderlich und in Ausbildungsbestimmungen geregelt ist. Außerdem muss das Praktikum im Ausland nach dem Ausbildungsstand förderlich sein und die Ausbildungsstätte bzw. die zuständige Prüfungsstelle muss anerkennen, dass die Praktikantenstelle den Anforderungen der Prüfungsordnung genügt. Praktika außerhalb Europas werden nur gefördert, wenn sie besonders förderlich sind.
Vollständig im Ausland durchgeführte Ausbildungen können nicht gefördert werden.
Eine Ausnahme besteht nur
- für deutsche Auszubildende und Auszubildende aus EU-Mitgliedstaaten, die täglich von ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland eine im Ausland gelegene Ausbildungsstätte besuchen und ihre gesamte Ausbildung dort absolvieren (Grenzpendler);
- für deutsche Auszubildende mit ständigem Wohnsitz im Ausland (Auslandsdeutsche), denen ausnahmsweise nicht zugemutet werden kann, ihre Ausbildung in Deutschland durchzuführen (z. B. minderjährige Schülerinnen oder Schüler).
Die Leistungen bei einer Ausbildung im Ausland umfassen nach der BAföG–Auslandszuschlagsverordnung zusätzlich zu den Bedarfssätzen für nicht bei den Eltern wohnende Auszubildende
- die notwendigen Studiengebühren (bis zu 4.600 EUR je Studienjahr),
- Reisekosten,
- ggf. einen Zusatzbetrag für die Kosten der Krankenversicherung
- sowie für Ausbildungen außerhalb der EU einen Auslandszuschlag, dessen Höhe nach Ländern unterschiedlich festgesetzt worden ist (zwischen 60 und 450 EUR monatlich).
Die Leistungen nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung werden prinzipiell in voller Höhe als Zuschuss geleistet, brauchen also später nicht zurückgezahlt werden. Die höheren Förderungssätze bei einer Ausbildung im Ausland können dazu führen, dass auch solche Auszubildende während eines Auslandsaufenthaltes gefördert werden, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten.
Anträge auf Förderung einer Auslandsausbildung sind bei besonders bestimmten Ämtern für Ausbildungsförderung (Auslandsämter) mit Formblatt 6 zu stellen, die auch Auskünfte zur Auslandsförderung erteilen. Welches Amt für Sie im Einzelfall zuständig ist, erfahren Sie unter: Antragstellung; Adressen der zuständigen Ämter/ Studium im Ausland.
Die Anträge sind in jedem Fall mindestens sechs Monate vor Beginn des Ausbildungsabschnitts zu stellen.
Weitere Informationen zur Förderung von Auslandsausbildungen finden Sie auf dem Merkblatt zu den Voraussetzungen der Förderung einer Ausbildung im Ausland in der Rubrik Merkblätter.[
Stipendien, Förderungen und Beihilfen österreichischer Institutionen
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für den Bezug eines Stipendiums, einer Förderung oder einer Beihilfe richtet sich in erster Linie nach der Hochschulzugehörigkeit, dem Alter, dem Wohnort und der Studienrichtung.
Einige österreichische Universitäten fördern vor allem wissenschaftliche Projekte, Diplomarbeiten, Dissertationen oder Arbeiten im Zusammenhang mit Habilitationen. Da jedoch jedes Institut eigene Vergaberichtlinien und Bedingungen herausgibt, kann eine umfassende Information an dieser Stelle nicht gegeben werden.
Bitte fragen Sie an Ihrem Institut bzw. beim Auslandsamt Ihrer Universität nach, ob und wenn ja, mit welchen Voraussetzungen Stipendien vergeben werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden von Universitäten im wesentlichen Auslandssemester, die Mitarbeit an wissenschaftlichen Projekten im Ausland, Diplomarbeiten, Master Thesen, Dissertationen oder Habilitationsschriften.
Über die Studienbeihilfebehörde kann auch eine Beihilfe für einen Sprachkurs beantragt werden, welcher jedoch in Zusammenhang mit einem geförderten Auslandsstudium stehen muss (Infos dazu: http://www.stipendium.at/).
Wer vergibt Stipendien?
Die folgende Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll einen Überblick geben, welche Institutionen in Österreich Auslandsaufenthalte finanziell unterstützen.
Ihre Universität
Fast jede Universität fördert in gewissem Rahmen Studienaufenthalte im Ausland. Bitte informieren Sie sich an Ihrer Universität oder an der Hochschülerschaft, ob die Möglichkeit eines Stipendiums für Ihren geplanten Auslandsaufenthalt besteht.
Die Studienbeihilfenbehörde
Diese Behörde untersteht dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und findet Ihre gesetzliche Grundlage im Studienförderungsgesetz.
Stipendienstellen finden Sie in Wien, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Salzburg.
Über Anspruchsvoraussetzung, Fristen, Höhe und Vergabevorgang von Beihilfen für ein Auslandsstudium informiert die Webseite http://www.stipendium.at/
Im Jahr 2005 beträgt die monatliche Auslandsbeihilfe für Australien 247 Euro bzw. 385 Euro, der Reisekostenzuschuss beläuft sich auf 785 Euro.
Auf der Webseite finden Sie weitere allgemeine Hinweise zu Beihilfen, Formulare und Infoblätter der Studienbeihilfenbehörde.
Länder
Beihilfen, Stipendien oder Zuschüsse können auch von Landesregierungen beantragt werden. In der Regel ist eine wesentliche Bedingung der Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland.
Da sich die Anzahl, Arten, Höhen und Zugangsvoraussetzungen für Beihilfen oft ändern, können wir hier nur Beispiele nennen. Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und übernehmen keine Gewähr für die Aktualität.
Sie müssen sich vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes bei der für Sie zuständigen Landesregierung betreffend Förderungen informieren. Als Beispiele seien hier genannt:
Die Vorarlberger Landesregierung fördert gemäß des Merkblattes für die Förderung von Studien- und Forschungsaufenthalten im Ausland kurzzeitige Studien- und Forschungsaufenthalte im Ausland z.B. an Universitäten, Forschungszentren, Bibliotheken oder Museen.
Das Land Niederösterreich fördert im Rahmen des Förderprogrammes NÖ Top-Stipendium Ausland u.a. postgraduale Ausbildungen im Ausland bis zu einer Höhe von 5.000 Euro.
Informationen zu Stipendien in Österreich
Eine umfassende Studiendatenbank stellt Go To Australia zur Verfügung. Go To Australia vergibt selbst keine Stipendium, sondern versteht sich als Agentur für Internationale Bildungs- und Wissenschaftskooperation.