Arbeitsrecht mit dem australischen Studentenvisum
Aufklärung zum 40h Arbeitsrecht beim Studentenvisum
Bis 2011 gab es die Regelung, dass man mit dem Studentenvisum in der Vorlesungszeit 20 Stunden pro Woche arbeiten durfte. Dann wurde die Regelung geändert und besagt nun, dass man 40 Stunden innerhalb von 2 Wochen während der Vorlesungszeit arbeiten darf. Doch wie werden diese 40 Stunden berechnet? Obwohl die Neuregelung dem Studenten etwas mehr Freiheit gibt, birgt sie einige Gefahren, über die man sich wahrscheinlich nicht bewusst wird.
Beispiel: Wer innerhalb von 4 Wochen wie folgt arbeitet 15h – 25h – 25h – 15h, wird meinen, dass man ja in den ersten 2 Wochen des Monats 40 h/Woche gearbeitet hat und dann wieder in den 2 darauffolgenden Wochen wieder 40 h/Woche. FALSCH!
Jedwede Kombination aus 2 Wochen darf nur 40 h/Woche ergeben. Das heißt, im oben genannten Beispiel hat der Student in Woche 2 und 3 insgesamt 50 Stunden pro Woche gearbeitet und damit wider seinen Visakonditionen gehandelt, was im schlimmsten Fall dazu führen kann, das Landes verwiesen zu werden.
Daher raten wir alle Studenten, sich an die durchschnittlich 20 h/Woche zu halten, um die möglichen Arbeitsstunden entsprechend bestmöglich ausnutzen zu können.
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Wer sich dazu entschlieβt, länger als drei Monate an einem Schul-, Hochschul oder sonstigen Ausbildungsprogramm in Australien teilzunehmen, benötigt ein Studentenvisum. Dieses wird für die Dauer des Studienaufenthaltes bewilligt, plus einen weiteren Monat nach dessen Beendigung (bzw. zwei Monate, wenn das Studium länger als zehn Monate dauert). Bei einem geplanten Aufenthalt von weniger als drei Moanten, reicht ein Toursitenvisum für die Teilnahme an einem Bildungsprogramm aus.
Fuer die Beantragung brauchen Sie die schriftliche Zusage Ihrer Universität in Australien sowie einen noch mindesten sechs Monate lang gültigen Reisepass, den Sie rechtzeitig bei der Behörde in Ihrem Heimatland beantragen solten, denn seine Ausstellung kann manchmal wochenlang dauern. Wenn Ihr Pass weniger als sechs Monate gültig sein sollte, kann Ihnen die Einreise nach Australien verwehrt werden.
Mit der Erteilung des Studentenvisums haben Sie auβerdem die Bewilligung erhalten, bis zu 20 Wochenstunden neben Ihrem Studium in Australien zu arbeiten. Stellen Sie trotzdem sicher, dass Sie genügend finanzielle Mittel einplanen, für den Fall, dass Sie nicht sofort einen Job in Australien finden.
Sie müssen auβerdem bedenken, dass von internationalen Studentinnen und Studenten erwartet wird, dass sie ihr Studium in der Regelstudienzeit abschlieβen. Wenn Sie also aus irgendwelchen Gründen keine befriedigenden Fortschritte in Ihrer Ausbilsung erzielen, muss die Hochschule dies bei der Australischen Regierung melden, und Sie müssen gegebenenfalls das Land verlassen.
Checkliste Studentenvisa
- für einen längeren Zeitraum als 4 Monate Studium, benötigen Sie ein Studentenvisum
- für einen kürzeren Zeitraum als 3 Monate reicht ein Touristenvisum aus, wenn Sie zum Beispiel einen Englisch- oder Computer- bzw. Businesskurs besuchen.
- Bewerber mit einem Working Holiday Visum dürfen bis zu 4 Monate an einem Studium teilnehmen.
- gültiger Reisepass (gültig bis 6 M. nach dem geplanten Studienaufenthalt)
- Immatrikulationbescheinigung der australischen Bildungseinrichtung (Confirmation of Enrolment (CoE) die darauf vermerkte Nummer ist im Antragsformular anzugeben)
- evtl. eine ärztliche/ radiologische Untersuchung bei einem Vertragsarzt der australischen Botschaft unter Angabe der Referenznummer des Visaantrags
- Nachweis über den Abschluss einer Overseas Student Health Cover (OSHC) für die Dauer des geplanten Aufenthaltes, sofern dies nicht von der australischen Bildungseinrichtung übernommen wurde. Die OSHC wird in der Regel von Ihrem australischen Bildungsinstitut gleich mit angeboten.
WICHTIG:
Bei der Beantragung des Visums im Internet erhält man ein elektronisches
Visum, welches mit der Nummer des Reisepasses verknüpft ist und elektronisch
bei Einreise hinterlegt ist.
Damit ist ihr Visum den Behörden bei der Einreise bekannt. Wir empfehlen jedoch trotzdem das Visum zu Hause auszudrucken und sicherheitshalber mit auf den Flug zu nehmen. Das Visum muss auch später nicht im Reisepass vermerkt werden.
Sie können sich jedoch auf Wunsch vor Ort bei der Einwanderungsbehörde (Department of Immigration and Citizenship (DIAC) in Australien) eine Visamarke im Reisepass einkleben lassen, auf welchem Ihr Arbeitsrecht vermerkt ist.
Studenten erhalten seit April 2008 automatisch ein Arbeitsrecht in Australien.
Das Arbeitsrecht gilt ab dem ersten Schultag und erlaubt Studenten während der Studienzeit bis zu 20h/Woche und während den Ferien Vollzeit zu arbeiten. Bei Postgraduate Studiengängen gibt es die Möglichkeit für Familenmitglieder Vollzeit zu arbeiten.
Wer die genannten Höchststundenzahl von 20 h/Woche während der Ausbildung übersteigt und von den Behörden ergriffen wird, muss mit dem Entzug des Studentenvisums, sofortiger Ausreise und Einreiseverbot
innerhalb der kommenden 3 Jahre rechnen.
Inwieweit eine Einreise nach 3 Jahren gewährt wird, ist fraglich und kommt auf das Ausmaß der gegangenen Rechtwidrigkeit an.
Jobben mit dem australischen Studentenvisum
Wir suchen Journalisten, die unser Online-Netzwerk betreuen, Themen im Internet recherchieren und ansprechende Inhalte für die Webseiten verfassen. Sie qualifiziert vor allem Ihr starkes Interesse am Schreiben und ihre ausgezeichneten Deutschkenntnisse. Zudem sollten Sie von Ihrem eigenen PC aus arbeiten können.
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Jobben mit dem Studentenvisum in Australien ist einfacher als man denkt; wer ein Studentenvisum erhalten hat, besitzt zugleich eine Arbeitsgenehmigung für die Dauer des Studiums. Sobald Sie also Ihr Studium aufgenommen haben, dürfen Sie sich mit einem Nebenjob bis zu 20 Stunden pro Woche etwas dazuverdienen. In den Ferien ist sogar eine Vollzeitbeschäftigung möglich. Doktoranden, die ihre PhD-Arbeit geschrieben und abgegeben haben, dürfen ebenfalls bis zum Ende ihres Aufenthalts in Australien uneingeschränkt arbeiten gehen.
Wer sich für ein Studentenvisum bewirbt, muss auch mitreisende Familienmitglieder dort eintragen lassen. Dafür dürfen diese nach Beginn Ihres Studiums ebenfalls maximal 20 Stunden wöchentlich arbeiten, natürlich sofern sie alt genug für die Aufnahme einer Arbeit sind (abhängig vom Bundesstaat, in der Regel mindestens 15 Jahre). Eine Ausnahme gilt für Angehörige eines Master-Studenten oder Doktoranden. Diese haben die Möglichkeit sich eine Erlaubnis für die Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung ausstellen zu lassen.